Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

§1 Allgemeines: Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe, Kaufverträge und Werklieferungs-verträge, die sich aus der Bestellung, der Lieferung und Bezahlung unserer Waren ergeben.

§2 Vertragsabschluß: Unsere Lieferungs- und Preisangebote sind unverbindlich und freibleibend. Wir bestätigen grundsätzlich alle Bestellungen und Aufträge schriftlich. Der Kaufvertrag kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung durch die packende Werbung zustande. Bei Lagerwaren ist die Rechnung gleichzeitig unsere Auftragsbestätigung.

§3 Liefermengen und Lieferzeiten: Die Liefermengen sind abhängig von dem Umfang der Rohstoffeingänge. Notwendige Kürzungen eines Auftrages oder Mehr - oder Minderlieferungen bis zu 20% der Bestellmenge können - weil technisch nicht vermeidbar - nicht beanstandet werden. Lieferzeiten können nur annähernd angegeben werden und sind in jedem Falle unverbindlich. Bei nachträglicher Auftragsänderung kann die ursprünglich zugesagte oder bestätigte Lieferzeit nicht mehr eingehalten werden. Bestellungen auf Abruf müssen innerhalb 6 Monaten abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist noch nicht abgenommene Mengen werden in Rechnung gestellt und geliefert. Aus derNicht- einhaltung der Lieferzeiten können Ansprüche irgendwelcher Art nicht hergeleitet werden. Streik, Aussperrung Betriebsstörungen aller Art, insbesondere Einwirkungen von hoher Hand, nicht erfolgte Lieferung unserer Lieferanten geben und das Recht, entweder eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

§4 Beanstandungen:

Beanstandungen können nur innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Ware beim Besteller auf schriftlichem Wege geltend gemacht werden. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.Bei von uns anerkannten Mängeln können wir die beanstandete Ware nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern oder den Gegenwert vergüten. Weitere Ansprüche wie Schadensersatz, Konventionalstrafen und dergleichen lehnen wir ausdrücklich ab. Die Lieferung einer geringen Menge fehlerhafter Ware bis zu 5% der Gesamtmenge (je Größe und Qualität) kann - da technisch nicht vermeidbar - nicht beanstandet werden. Dieser Anteil wurde bei der Kalkulation des Kaufpreises berücksichtigt. Eine Eignung unserer Erzeugnisse für einen bestimmten Verwendungszweck garantieren wir nicht.

§5 Qualität:

Die Papierqualitäten sind von den zur Verfügung stehenden Rohstoffen abhängig. Qualitätsänderungen, Farbunterschiede und Gewichtsabweichungen sind deshalb nur dann von uns zu vertreten, wenn sie unter den gegebenen Verhältnissen vermeidbar gewesen wären; diesbezüglich gelten die zur Zeit der Lieferung festgesetzten Verkaufsbedingungen der Fachgruppe Papiererzeugung.

Bei Kunststofferzeugnissen müssen wir uns aus technischen Gründen die hier handelsüblichen Schwankungen hinsichtlich der Materialstärke ( 10%) und der Abmessungen ( 5%) der Erzeugnisse vorbehalten.Farb- und Passerabweichungen bei bedruckten Erzeugnissen können aus technischen Gründen nicht vermieden werden, so daß nurwesentliche Abweichungen beanstandet werden können. Nach dem derzeitigen Stand der Farbtechnik ist eine absolute Gewähr für die Haltbarkeit der Druck- und Papierfarben nicht gegeben, so daß auch wir für diese Eigenschaften eine derartige Garantie nicht übernehmen können.

§6 Druckvorschriften: Deutliche Vorschrift des Drucktextes sowie der Größen- und Materialbezeichnung sind notwendig. Bei ungenauen Angaben verfahren wir nach bestem eigenen Ermessen, können jedoch dann für Irrtümer und Druckfehler nicht aufkommen. Für Druckfehler, die der Auftraggeber in dem von Ihm als "druckreif" bezeichneten Korrekturabzug übersehen hat, sind wir nicht haftbar. Etwaige Korrekturabzüge/Proofs werden als Satzabzüge vorgelegt. Kosten, die uns durch nachträgliche Änderungen, farbige Abzüge oder Ausdrucke entstehen, stellen wir in Rechnung.

§7 Gewerbliche Schutzrechte, Muster und Entwürfe:

Soweit Muster und Entwürfe von uns zur Verfügung gestellt werden, behalten wir uns alle Urheberrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, vor. Trotz Bezahlung der Entwürfe durch den Besteller bleiben diese Rechte unser Eigentum. Der Käufer hat in jedem Falle dafür einzustehen, daß durch die nach seinen Angaben hergestellten bzw. von ihm zur Verfügung gestellten Muster und Entwürfe keine Urheber-, Warenzeichen- oder sonstige Rechte dritter Personen verletzt werden. Die von uns gelieferten Waren bzw. Tragetaschen dürfen ein Firmenimpressum enthalten und für unsere Werbezwecke ( z.Bsp. Fotos für Prospekte, Flyer, Bemusterung und Website etc.) verwendet werden.

§8 Zahlungsbedingungen:

Barzahlung: (Barzahlung, Scheck oder Überweisung) 2% Skonto bei Barzahlung innerhalb 8 Tagen, ohne Abzug innerhalb 30 Tagen vom Rechnungsdatum oder Sondervereinbarung lt. Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Nach unserer Wahl sind wir berechtigt, Vorauszahlungen vom Käufer zu verlangen: bis zu 100% des gesamten Rechnungsbetrages in Euro nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Dies gilt speziell bei Neukunden, Sonderanfertigungen, insbesondere bei Druckaufträgen. Warenlieferung ab einem Nettoauftragswert von Euro 750,00 frei Haus oder Sondervereinbarung laut Auftrags-bestätigung.Verzugszinsen: Bei Überschreitung des Zahlungszieles von 30 Tagen können Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Debetzinsen der

Großbanken berechnet werden. Wechsel und Schecks gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Wird ein fälliger Rechnungsbetrag trotz Mahnung nicht bezahlt, so werden auch noch alle übrigen noch offenstehenden Beträge zur Zahlung fällig, auch wenn deren Zahlungsziel noch nicht abgelaufen ist. Das Bekanntwerden ungünstiger Finanzlage des Bestellers vor oder nach einer Lieferung berechtigt uns, sofortige Bezahlung aller offenen Rechnungen oder entsprechende Sicherheit zu verlangen.

§9 Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an den von ihm gelieferten Waren und auch an der aus einer etwaigen Weiterverarbeitung entstehenden neuen Sache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Käufer kann über die Ware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung verfügen, insbesondere sie verwenden, bearbeiten oder veräußern. Bei einem Weiterverkauf der gelieferten Ware vor endgültiger Bezahlung geht die Kaufpreisforderung ohne weiteres und ohne besondere Abtretung auf uns über; wir die von uns gelieferte Ware als Verpackung benützt, dann gilt die Kaufpreisforderung des Käufers in Höhe des anteiligen Verpackungswertes als auf uns übergegangen. Bei Eingang der an uns abgetretenen Kaufpreisforderung ist der Geldbetrag getrennt von den übrigen Beständen für uns zu verwahren. Noch nicht bezahlte Ware darf weder verpfändet, noch zur Sicherung übereignet werden. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Etwa gewährte Rabatte werden im Falle einer Einklagung der Schuld, eines außergerichtlichen Vergleiches oder Zahlungseinstellung aufgehoben; unsere Forderung erhöht sich in diesem Falle um die gegenstandslos gewordenen Rabattbeträge.

§10 Erfüllungsort und Gerichtstand: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie Gerichtsstand ist in allen Fällen Bamberg.Zur Anwendung kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Käufer und Verkäufer unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf.Durch Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Besteller mit diesen vorstehenden Verkaufsbedingungen ausdrücklich einverstanden.Entgegenstehende eigene Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, auch wenn ihnen von uns nicht widersprochen wird.

DIE PACKENDE WERBUNG

K. Brolund 

 

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